TY - BOOK AU - Schmidt,Norbert TI - Die Einwohnerlisten des Amtes Braunfels 1580-1749: Grafschaft Solms-Braunfels SN - 9783864244353 PY - 2018/// CY - Weißenthurm PB - CARDAMINA VERLAG Susanne Breuel, Pielau 2, 56575 Weißenthurm N1 - Inhaltsverzeichnis 003-003 • Vorwort 004-009 • Beschreibung der Listen 009-009 • Ortsverzeichnis mit Seitenangaben 010-422 • Bevölkerungslisten 423-439 • Familiennamenregister 441-442 • Quellenverzeichnis; Vorwort Auf Grund des Schloßbrandes in Braunfels vom Jahre 1679 gibt es für das Amt Braunfels nur wenige Unterlagen für die Jahre nach der Teilung im Jahr 1602. In den anderen Ämtern der Grafschaft Solms, welche damals eigenständig waren sieht es besser aus. Auch ist zu sagen, bei den meisten Listen handelt es sich nicht um eine Aufzählung aller in den Orten lebenden Einwohnern, sondern immer um Verzeichnisse, welche zu einem bestimmten Zweck erstellt wurden, wie Landausschuß (Landesvertei­digung), Huldigungen, Spendenlisten oder Erfaßung der Feuerstätten (Wohnhäuser). Als vollständige Einwohnerverzeichnisse, wo alle Unter­tanen mit Namen, den Ehefrauen und den Kindern genannt werden, gelten nur die Listen der Jahre 1684, 1694 und 1698. Die Listen von 1694 und 1698 enthalten auch die Altersangaben zu den aufgeführten Personen. In der Liste 1698 sind auch die Beisassen und Juden erfaßt, welche sonst, wie die Ortsfremden (Soldaten, Knechte u. Mägde) fehlen. Manche Listen wurden nicht für alle Orte komplett aufgefunden und es ist durchaus möglich, dass Teile an anderer Stelle im Fürstlichen Archiv Braunfels unerkannt lagern und daher weitere bisher unbekannte Listen aufgefunden werden können. Auch sind einige Listen enthalten, welche heute im Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden lagern. Diese stammen aus dem Nassau-Weilburgischen Archiv, da Nassau in einem Teil der Orte wie Nauborn oder Niederwetz Anteile hielt und enthalten daher aber auch nur die nassauischen Untertanen. Wobei der durch diese Ortschaften fließende Wetz-Bach die Landesgrenze bildete. Die Einwohner dieser Orte hatten aber zweimal im Jahr das Recht auf Überzug in das andere Herrschaftsgebiet und so gab es immer wieder einen Austausch zwischen den beiden Ortsteilen. Norbert Schmidt UR - https://d-nb.info/1171737521/04 ER -